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Allgemeine Informationen

Visaservice

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland generell kein Visum. Alle sonstigen Teilnehmer sind grundsätzlich uneingeschränkt visumspflichtig. Unter folgendem Link finden Sie eine Staatenliste zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise nach Deutschland: Auswärtiges Amt

Alle Aussteller, für die Visumspflicht besteht, benötigen für ihre Visabeantragung zuzüglich der von der jeweiligen Botschaft bzw. dem Konsulat verlangten Unterlagen auch
  • ein Visa-Einladungsschreiben
  • eine bestätigte Reisebuchung (Hotel-, Flug-, Bus- oder Bahnbuchung)
  • den Nachweis einer Krankenversicherung sowie
  • ihre Standrechnung und Ausstellerausweise.

Alle Besucher
, für die Visumspflicht besteht, benötigen für ihre Visabeantragung zuzüglich der von der jeweiligen Botschaft bzw. dem Konsulat verlangten Unterlagen auch
  • ein Visa-Einladungsschreiben
  • eine bestätigte Reisebuchung (Hotel-, Flug-, Bus- oder Bahnbuchung)
  • den Nachweis einer Krankenversicherung sowie
  • die Bestätigung der Online-Registrierung ihrer Messe-Eintrittskarte.
Ab dem 26. Juni 2012 ist die Online-Registrierung für ein Eintrittsticket und Visa-Einladungsschreiben auf dieser Seite möglich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Visaangelegenheiten finden Sie hier.

Sollten Sie noch weitere Fragen bezüglich Ihrer Visabeantragung haben, kontaktieren Sie bitte die in Ihrem Land ansässige Auslandsvertretung der Messe München oder setzen Sie sich mit Frau Ursula Dorna visaservice@messe-muenchen.de in Verbindung.
Für alle Teilnehmer