Von Sara Seddon Kilbinger
Februar 2007
Mit der Einführung des gleichnamigen Investmentvehikels in Deutschland, Großbritannien und Italien wird 2007 für viele Immobilieninvestoren das Jahr des Real Estate Investment Trust, kurz: REIT sein.
In Großbritannien gibt es seit 1. Januar 2007 UK-REITs. Neun Immobiliengesellschaften, darunter auch British Land, haben sich in einen REIT umgewandelt. Zwar hatte man gehofft, dass auch in Deutschland zum Jahresbeginn die ersten REITs auf den Markt kommen würden, aber es wird nun doch noch bis zum Sommer dauern. Italienische REITs sollen ebenfalls Juli dieses Jahres eingeführt werden.
Die G(erman)-REITs waren auf der EXPO REAL 2006 ein heiß diskutiertes Thema. Als größte europäische Volkswirtschaft hat Deutschland den mit Abstand größten Immobilienbestand in Europa, doch nur ein kleiner Teil davon befindet sich in den Händen institutioneller Investoren. Sinnvoll wäre es jedoch, einen weitaus größeren Anteil verbriefen zu können und dadurch mehr Liquidität in den Markt zu bringen. Die Initiative Finanzstandort Deutschland IFD schätzt, dass Investoren in deutschen REITs innerhalb der nächsten fünf Jahren rund 120 Milliarden Euro anlegen werden.
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Foto: Bernd Knobloch, Vorstands- vorsitzender der Eurohypo
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Foto: Dr. Heiko Beck, Mitglied der Geschäfts- führung der Commerz Grundbesitz Gruppe
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Die gesetzliche Regelung für REITs in Deutschland ist ein langwieriger Prozess, der nun schon drei Jahre dauert, berichtet bei der Podiumsdiskussion auf der EXPO REAL Dr. Heiko Beck, Mitglied der Geschäftsführung der Commerz Grundbesitz Gruppe in Wiesbaden. Als Instrument für indirekte Immobilieninvestitionen ist der REIT weitgehend von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, muss dafür aber einen erheblichen Anteil seiner Einnahmen an die Anteilseigner ausschütten. Deutsche REIT-Unternehmen sollen an der Börse am ungeregelten Markt notiert werden. Alle Anteile an einer REIT AG müssen normale Aktien mit Stimmrecht sein, das in dem Moment ausgeübt werden kann, in dem der volle Ausgabepreis bezahlt ist. Das Mindestkapital für eine REIT AG wurde auf 15 Millionen Euro festgesetzt. Soweit birgt die gesetzliche Regelung der G-REITs keine Überraschungen – so Dr. Florian Schultz, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Linklaters in Frankfurt am Main. Die Kernpunkte im Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung bestimmen unter anderem, dass
- Einzelpersonen einen Anteil am REIT nur unter zehn Prozent haben dürfen;
- anfangs mindestens 25 Prozent und später mindestens 15 Prozent der Aktien frei gehandelt werden;
- mindestens 90 Prozent der Einkünfte eines REIT an die Anteilseigner ausgeschüttet werden;
- mindestens 75 Prozent der Gesamtinvestitionssumme auf Immobilien entfallen müssen.
Wenn ein Unternehmen seine Immobilien an einen REIT verkauft, kann es in den Genuss einer reduzierten steuerlichen Belastung der außerordentlichen Erträge kommen, wenn das Unternehmen diese Immobilien mehr als zehn Jahre in seinem Betriebsvermögen gehalten hat. In diesem Fall verringert sich die Besteuerung der Buchgewinne um 50 Prozent.