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EXPO REAL 2009 | 12. Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien | 5. - 7. Oktober 2009 | Neue Messe München
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Stimmt ein REIT mit den jeweiligen Bestimmungen über die Assets überein, ist er generell von der Körperschaftssteuer befreit. Darüber hinaus gibt es in manchen Ländern auch Bestimmungen, wie lange die Immobilien gehalten werden müssen. So muss ein REIT in Großbritannien, der ein Projekt verkauft, das er weniger als drei Jahre gehalten hat, eine bestimmte Gebühr bezahlen. Alle der hier betrachteten REITs unterliegen der Quellensteuer, wobei die europäischen REITs die Doppelbesteuerungsabkommen nutzen können.

Für die neuen REITs in Europa ist eine Umwandlungsgebühr fällig. Frankreich führte eine Exit Tax ein, bei der die aufgedeckten stillen Reserven nur dem halben Körperschaftssteuersatz unterliegen. Die britische Regierung folgte entsprechend 2007 mit einer zweiprozentigen Umwandlungsgebühr auf die qualifizierten Vermögenswerte. In Deutschland wiederum unterliegen nur 50 Prozent der aufgedeckten stillen Reservenvon Immobilien, die bis 31. Dezember 2009 in einen REIT überführt werden, der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Ein US-amerikanisches Unternehmen kann sich ohne steuerliche Auflagen in einen REIT umwandeln, muss dafür aber bei jedem Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Umwandlung die Gewinne versteuern. Der niederländische FBI bietet keine Vorzugskonditionen bei einer Umwandlung.

Für Investoren, die auf dem deutschen Markt aktiv werden wollen, bietet die Einführung des G-REIT eine neue Möglichkeit des indirekten Investments. Allerdings bietet der G-REIT von Gesetzes wegen nicht das ganze Spektrum der Investmentmöglichkeiten: Der G-REIT darf nicht oder nur sehr begrenzt in deutsche Wohnungsportfolios investieren. Dieser politische Kompromiss ergibt aus wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn. Betrachtet man die entsprechend ihrer Marktkapitalisierung 15 größten Immobilienaktiengesellschaften des DIMAX, so halten neun dieser Unternehmenbeachtliche Wohnungsportfolios oder sind ganz und gar auf Wohnimmobilien spezialisiert. Sie sind gleichsam der Beweis dafür, dass es auch ohne G-REIT einen Weg an die Börse gibt. Ebenso ist die Gagfah ein Beispiel dafür, wie über eine ausländische Holding ein „Quasi-REIT“ mit deutschen Wohnimmobilien geschaffen werden kann. Auch der Weg über eine ausländische Börse ist möglich. Für den deutschen Kapitalmarkt jedoch kann das alles keine Lösung sein.

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Quelle: AME Capital/Bloomberg; Stand: Sommer 2007





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